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Klempner in der Mietwohnung: Wer ruft an, wer zahlt?
Wer den Handwerker bestellt, bekommt die Rechnung. Deshalb lohnt sich vor dem Anruf ein Blick darauf, wessen Aufgabe die Reparatur eigentlich ist.
Kurz beantwortet
- Grundsatz: Der Vermieter hält die Wohnung instand und beauftragt Reparaturen.
- Kleinreparaturen zahlt der Mieter nur, wenn der Mietvertrag das wirksam regelt.
- Im Notfall darf der Mieter selbst beauftragen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.
- Jeden Mangel sofort melden – am besten schriftlich mit Foto und Uhrzeit.

Dieser Beitrag erklärt die übliche Rechtslage in verständlicher Form. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall – maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und im Zweifel ein Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Der Grundsatz: Instandhaltung ist Vermietersache
Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem Zustand erhalten, der zum vertragsgemäßen Gebrauch taugt. Dazu gehören Wasserleitungen, Armaturen, Warmwasserbereitung und Sanitärobjekte, soweit sie mitvermietet sind. Geht etwas durch normalen Gebrauch oder Alter kaputt, ist die Reparatur seine Aufgabe und er trägt die Kosten.
Anders liegt es, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat – etwa eine beim Bohren getroffene Leitung. Dann haftet der Verursacher; häufig springt die private Haftpflichtversicherung ein.
Die Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, nach der Mieter kleinere Reparaturen selbst bezahlen. Gerichte erkennen solche Klauseln nur unter Bedingungen an:
- Sie betrifft nur Teile, auf die der Mieter häufig und direkt zugreift: Wasserhähne, Duschköpfe, Spülkasten-Drücker, Ventile. Leitungen in der Wand gehören nicht dazu.
- Es gibt eine Obergrenze pro Reparatur. In der Rechtsprechung wurden Beträge um 100 Euro akzeptiert, teils etwas mehr.
- Es gibt eine Obergrenze pro Jahr, üblicherweise ein Prozentsatz der Jahresmiete.
Wichtig ist ein Detail, das oft übersehen wird: Liegt die Rechnung über der vereinbarten Grenze, zahlt der Mieter nach überwiegender Auffassung gar nichts – auch keinen Anteil. Und die Klausel verpflichtet nur zur Kostenübernahme, nicht dazu, den Handwerker selbst zu suchen.
Reihenfolge im Normalfall
- Mangel melden. Mieter sind verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Schreiben Sie eine kurze Nachricht mit Foto, Datum und Uhrzeit.
- Vermieter oder Hausverwaltung beauftragt. Wer den Auftrag erteilt, ist Vertragspartner des Handwerkers und erhält die Rechnung.
- Termin ermöglichen. Der Mieter muss dem Handwerker nach Ankündigung Zutritt gewähren.
Bestellt der Mieter ohne Rücksprache selbst, bleibt er unter Umständen auf der Rechnung sitzen – selbst wenn die Reparatur eigentlich Sache des Vermieters gewesen wäre.
Der Notfall: Wasser läuft, niemand geht ans Telefon
Bei einem Rohrbruch kann niemand bis Montag warten. Für solche Lagen erlaubt § 536a Abs. 2 BGB dem Mieter, den Mangel selbst beseitigen zu lassen und Ersatz der nötigen Kosten zu verlangen, wenn die umgehende Beseitigung notwendig ist, um den Bestand der Mietsache zu erhalten. Damit das später nicht strittig wird:
- Zuerst selbst den Schaden begrenzen: Haupthahn oder Wohnungsabsperrung schließen.
- Vermieter, Verwaltung und Hausmeister anrufen und die Versuche notieren (Nummer, Uhrzeit).
- Den Handwerker nur mit dem beauftragen, was sofort nötig ist: Wasser stoppen, Schadstelle sichern, provisorisch oder dauerhaft abdichten. Alles Weitere entscheidet der Vermieter.
- Fotos vom Schaden und von der reparierten Stelle machen, Rechnung aufbewahren.
Ein tropfender Wasserhahn ist übrigens kein Notfall in diesem Sinn: Er lässt sich über das Eckventil abstellen und kann bis zum nächsten Werktag warten.
Was die Rechnung enthalten sollte
Ob Mieter, Vermieter oder Versicherung zahlt – eine nachvollziehbare Rechnung macht die Erstattung einfacher. Sie sollte Einsatzadresse, Datum und Uhrzeit, die festgestellte Ursache, die ausgeführten Arbeiten sowie Arbeitszeit und Material getrennt ausweisen. Sagen Sie beim Anruf dazu, dass es sich um eine Mietwohnung handelt; dann schreiben wir die Ursache so auf, dass Verwaltung und Versicherer damit arbeiten können.
Lieber machen lassen?Beschreiben Sie am Telefon, was Sie schon geprüft haben.
0162 3044253